Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.01.2026
Löschungsankündigung
16.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
22.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.05.2025
Sonstiges
22.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.05.2025
Sonstiges
08.07.2024
Sonstiges
08.01.2024
Sonstiges
13.09.2022
Sonstiges
12.01.2022
Löschungen von Amts wegen
22.12.2021
Eröffnungen
04.04.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 10.10.2017 bis zum 31.12.2017
16.10.2017
Neueintragungen